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UVV-Prüfplakette nächste Prüfung gemäß DGUV Regel 100-500

1,90  (inkl. MwSt)

Verfügbarkeit: 100 vorrätig (kann nachbestellt werden)

Artikelnummer: UVV-PRÜF Kategorien: ,

Anhänger zur Kennzeichnung, wann die nächste wiederkehrende Prüfung gem. DGUV-Regel (Unfallverhütungsvorschrift) durchzuführen ist.
Anschlagketten und Zurrketten sind sicherheitsrelevante Arbeitsmittel, welche in regelmäßigen Intervallen einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen sind.
Details sind geregelt in den DGUV-Regeln 100-500, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) darin umfänglich erfasst und beschrieben.
Der hier angebotene Prüfanhänger kann zur Kennzeichnung, wann die nächste wiederkehrende Prüfung durchzuführen ist, verwendet werden.

technische zeichnung

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Gewicht 0,05 kg
Ausführung

UVV-Prüfplaketten

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